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Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen für das 99 m Förderband „Schlittenlift“

  1. Über die Erlaubnis zur Benutzung entscheidet jeder in Eigenverantwortung und freier Einschätzung seiner Fähigkeiten, bei Kindern deren Erziehungsberechtigte!
  2. Vom Personal gegebene Anweisungen zur Durchführung des Betriebes, zur Aufrechterhalten von Ruhe, Sicherheit und Ordnung sind jederzeit verbindlich und unverzüglich auszuführen!
  3. Es nicht gestattet unterwegs zu- oder auszusteigen, während der Beförderung zu rauchen oder Gegenstände wegzuwerfen!
  4. Beginn der Fahrt nur an der Talstation, Ende der Fahrt nur an der Bergstation! Ausstiegsstelle zügig verlassen!
  5. Lose Kleidungsstücke (Gürtel, Schal, Kordeln usw.), sowie Zöpfe nicht in die Nähe des Förderbandes bringen! Am besten in der Kleidung verwahren!
  6. Kinder dürfen den Schlittenlift nur unter Aufsicht eines Kursleiters oder eines autorisierten Erwachsenen nutzen, das Mitnehmen von Kleinkindern kann vom Personal zugelassen werden.
  7. Das Betreten des Schlittenliftes sowie der Pisten ist ausserhalb der Betriebszeiten und ohne Aufsicht verboten!

Beförderungsbedingungen für das 12 m Förderband „Zauberteppich“

  1. Über die Erlaubnis zur Benutzung entscheiden die jeweiligen Skischulleiter, bzw. deren Kursleiter und die Bediensteten des Skiliftes Geiersberg!
  2. Von Betriebspersonal oder Kursleitern der Skischulen gegebene Anweisungen zur Durchführung des Betriebes, zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung sind verbindlich und unverzüglich auszuführen! (Eltern haften für Ihre Kinder!)
  3. Es nicht gestattet unterwegs zu- oder auszusteigen und Gegenstände wegzuwerfen!
  4. Beginn der Fahrt nur an der Talstation, Ende der Fahrt nur an der Bergstation! Ausstiegsstelle zügig verlassen!
  5. Lose Kleidungsstücke (Gürtel, Schal, Kordeln usw.), sowie Zöpfe nicht in die Nähe des Förderbandes bringen! Am besten in der Kleidung verwahren!
  6. Das Queren des Förderbandes ist nicht erlaubt!
  7. Die Benutzung des Zauberteppichs mit Ski und Snowboards erfolgt stehend (Nicht liegend - Nicht sitzend!!!)! Kinder dürfen den Skischul-Zauberteppich nur unter Aufsicht eines Kursleiters oder eines autorisierten Erwachsenen nutzen!
  8. Das Betreten des Skischul-Zauberteppich 12m einschließlich des vorbereiteten Skischulgeländes ist ausserhalb eines Kurses verboten!

Beförderungsbedingungen für den 138 m Bügelumlauflift „Hütten Lift“

  1. Über die Erlaubnis zur Benutzung entscheidet jeder in Eigenverantwortung und freier Einschätzung seiner Fähigkeiten, bei Kindern deren Erziehungsberechtigte!
  2. Vom Personal gegebene Anweisungen zur Durchführung des Betriebes, zur Aufrechterhalten von Ruhe, Sicherheit und Ordnung sind jederzeit verbindlich und unverzüglich auszuführen!
  3. Es nicht gestattet unterwegs zu- oder auszusteigen, während der Beförderung zu rauchen oder Gegenstände wegzuwerfen!
  4. Beginn der Fahrt nur an der Talstation, Ende der Fahrt nur an der Bergstation! Ausstiegsstelle zügig verlassen!
  5. Lose Kleidungsstücke (Gürtel, Schal, Kordeln usw.), sowie Zöpfe nicht in die Nähe des Förderbandes bringen! Am besten in der Kleidung verwahren!
  6. Der Schlepplift ist bestimmungsgemäß zu benutzen. Das mutwillige Aus-der-Spur-Fahren ist nicht zulässig. Das Mitnehmen von Kindern kann vom Betriebswart zugelassen werden.
  7. Es ist verboten, die Anlagen, die Betriebseinrichtungen und die Fahrbetriebsmittel zu beschädigen, Fahrhindernisse zu schaffen, den Schlepplift unbefugt in Betrieb zu setzen, die dem Betrieb oder der Verhütung von Unfällen dienenden Einrichtungen unbefugt zu betätigen, bzw. andere betriebsstörende oder -gefährdende Handlungen vorzunehmen.
  8. Die Benützung des Schleppliftes mittels Schlitten ist nicht gestattet, ausgenommen die Beförderung von Rettungsgerät (Akia usw.).
  9. Das Betreten der Räume in den Stationen von Schleppliften, die nicht bestimmungsgemäß der Allgemeinheit geöffnet sind, ist verboten

Beförderungsbedingungen für den 275 m Bügelumlauflift „Stoa Lift“

  1. Über die Erlaubnis zur Benutzung entscheidet jeder in Eigenverantwortung und freier Einschätzung seiner Fähigkeiten, bei Kindern deren Erziehungsberechtigte!
  2. Vom Personal gegebene Anweisungen zur Durchführung des Betriebes, zur Aufrechterhalten von Ruhe, Sicherheit und Ordnung sind jederzeit verbindlich und unverzüglich auszuführen!
  3. Es nicht gestattet unterwegs zu- oder auszusteigen, während der Beförderung zu rauchen oder Gegenstände wegzuwerfen!
  4. Beginn der Fahrt nur an der Talstation, Ende der Fahrt nur an der Bergstation! Ausstiegsstelle zügig verlassen!
  5. Lose Kleidungsstücke (Gürtel, Schal, Kordeln usw.), sowie Zöpfe nicht in die Nähe des Förderbandes bringen! Am besten in der Kleidung verwahren!
  6. Der Schlepplift ist bestimmungsgemäß zu benutzen. Das mutwillige Aus-der-Spur-Fahren ist nicht zulässig. Das Mitnehmen von Kindern kann vom Betriebswart zugelassen werden.
  7. Es ist verboten, die Anlagen, die Betriebseinrichtungen und die Fahrbetriebsmittel zu beschädigen, Fahrhindernisse zu schaffen, den Schlepplift unbefugt in Betrieb zu setzen, die dem Betrieb oder der Verhütung von Unfällen dienenden Einrichtungen unbefugt zu betätigen, bzw. andere betriebsstörende oder -gefährdende Handlungen vorzunehmen.
  8. Die Benützung des Schleppliftes mittels Schlitten ist nicht gestattet, ausgenommen die Beförderung von Rettungsgerät (Akia usw.).
  9. Das Betreten der Räume in den Stationen von Schleppliften, die nicht bestimmungsgemäß der Allgemeinheit geöffnet sind, ist verboten!